Management

Financial Guidelines und Auftragseröffnung
Die Financial Guidelines (Guide to Financial Issues) regeln auch die "Audit Certificates". Einige spezielle Hinweise:

  • Die Arbeitszeiten der am Projekt beteiligten Personen müssen nachgewiesen werden können - über den Anstellungsvertrag bzw. mittels einer Stundenkontrolle. Wir empfehlen Ihnen, für jedes EU-Projekt gesonderte Anstellungsverträge zu erstellen aus denen Anstellungsgrad und Funktionen im Projekt hervorgehen. Zu den time sheets: In den Financial Guidelines vom April 2004 steht: "A simple estimation of hours worked is not sufficient. There must be a system that allows the time of anyone working on the project to be followed and audited" (6.1.1 Personal, p. 142). Der Arbeitsnachweis ist sowohl für Personen zu erbringen, die über das Projekt finanziert werden, wie auch für Personen, die von der teilnehmenden Forschungsinstitution oder Dritten finanziert werden.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie der Europäischen Kommission keine Mehrwertsteuer auf eingekaufte Produkte und Dienstleistungen in Rechnung stellen können.

  • Informationen für die Universität Basel: Bei Fragen bezüglich der internen Projekteröffnung sowie der Rechnungsführung an der Uni Basel wenden Sie sich bitte an Frau Eva Kramer vom Ressort Finanzen und Controlling.


  • Die Mehrwertsteuerbeträge auf den eingekauften Produkten und Dienstleistungen werden über den Overheadanteil der Uni Basel finanziert.

  • Wechselkursproblematik: Die Beiträge der Europäischen Kommission werden beim Zahlungseingang zu Beginn der jeweiligen Berichtperiode von EUR ich CHF gewechselt; sie werden jedoch erst am Ende der jeweiligen Berichtsperiode (reporting period, form C) bewertet.

    Unsere Handlungsanweisung: "Die Projektleiter müssen das Projekt mit den in CHF zur Verfügung stehenden Mitteln (gemäss Projekt-Controlling) ausgeglichen abschliessen. Eventuelle wechselkursbedingten bzw. bewertungsbedingten Verluste am Ende des Projektes werden über den Overheadanteil der Uni Basel ausgeglichen.

    Am Ende des Projektes kann abgeschätzt werden, ob Rückzahlungen an die Europäische Kommission wahrscheinlich sind. Durch eine "begründbare Leistungserhöhung der Forschungsgruppe" kann dieser unausweichliche Verlust wenigstens sinnvoll alloziert werden. Beobachten Sie also die Situation und nehmen Sie ggf. mit dem Ressort Finanzen und Controlling Kontakt auf.

    Der Wechselkurs CHF/EUR für das Jahr 2007 wird auf 1.59 prognostiziert (Stand 19.12.2006).

Bei denjenigen Projekten, die von der Europäischen Kommission dem Budget des Jahres 2003 zugewiesen worden sind, erfolgt die Finanzierung der schweizerischen Projektteilnehmer während der gesamten Projektdauer durch das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF, ehemals BBW). Bei allen anderen Projekten werden die schweizerischen Forschungsgruppen direkt durch die Europäische Kommission finanziert.

 

Bank Accounts

Kontonummern Universität Basel:

Für Zahlungen in Schweizer Franken:
Bank: Basler Kantonalbank
Address: Spiegelgasse, CH-4002 Basel
Bank Code Number: 770
Account Number: 16.550.470.91
BIC/SWIFT: BKBBCHBB
IBAN: CH2900770016055047091


Für Zahlungen in Euro:
Bank: Basler Kantonalbank
Address: Spiegelgasse, CH-4002 Basel
Bank Code Number: 770
Account Number: 16.630.611.23
BIC/SWIFT: BKBBCHBB
IBAN: CH3500770016063061123