Vertrag

Verträge und Unterschriftenregelung

  • Informationen für die Universität Basel: Die Bestimmungen über das Unterzeichnen von Verträgen sind im Unterschrifts-Reglement der Uni Basel geregelt. Unterschriften: Alle Drittmittelverträge der Uni Basel und des DKBW (Departement klinisch-biologische Wissenschaften) sind vom Vizerektorat Forschung zu genehmigen und zu unterzeichnen.
    Wenn Sie Unterschriften des Vizerektors Forschung benötigen, so setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. Wir werden die Dokumente, die Sie uns bitte vollständig zukommen lassen, prüfen und dem Vizerektor vorlegen. Kontakt

  • Informationen für das Universitätsspital Basel: Bitte nehmen Sie vorgängig mit Herrn Dr. Jürg Müller Kontakt auf.



Prüfen des Konsortialvertrages (Consortium Agreement)
Der Konsortialvertrag ist - je nach Projektform - obligatorisch und regelt u.a. die Rechte des Geistigen Eigentums und die Pflichten der einzelnen Projektpartner. Er wird in der Regel noch vor dem eigentlichen Projektvertrag abgeschlossen. Die Konsortialverträge, welche die Uni Basel, das Universitätsspital Basel, und die drei Fachhochschulen der Nordwestschweiz betreffen, werden durch die Wissens- und Technologietransferstelle WTT geprüft - bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Dr. Steffen Schwarz.

  • Informationen für die Universität Basel: Unterschriften: Konsortialverträge von Forschungsgruppen der Uni Basel und des DKBW werden vom Vizerektor Forschung erst nach Rücksprache mit der WTT-Stelle unterzeichnet.

  • Informationen für das Universitätsspital Basel: Bitte nehmen Sie vorgängig mit Herrn Dr. Jürg Müller Kontakt auf.



Vertragsvorbereitungen (Contract Preparation)
Bei positiver Evaluation des Proposals wird das Konsortium zu Vertragsverhandlungen eingeladen - hierzu müssen die "Contract Preparation Forms (CPF)" eingereicht werden. Für die Audit Certificates (Finanzberichte mit Revisionszertifikat) sind unter "Management activities" etwa EUR 1'000.00 / CHF 1'500.00 - 1'600.00 je Audit Certificat einzuplanen; wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei der für Sie zuständigen Stelle zu erkundigen.

  • Informationen für die Universität Basel: Hier der Link zu unserer Vorlage für Forschungsgruppen der Uni Basel und des DKBW (am Beispiel der Formulare A2 für IPs; bitte prüfen Sie die Felder, bevor Sie die Voreinstellungen übernehmen). Der "Organisation legal name" muss mit dem Eintrag in der Datenbank der EU übereinstimmen; verwenden Sie deshalb: "UNIVERSITAET BASEL" bzw. "Universität Basel".
    Unterschriften: Die CPF der Uni Basel und des DKBW sind durch den Vizerektor Forschung zu unterzeichnen. Ein Merkblatt macht u.a. darauf aufmerksam, dass die Departementsleitung - noch vor der Einreichung der CPF - über das Forschungsvorhaben zu informieren ist (u.a. bezüglich benötigter Infrastruktur).

    Hinweis zum Formular "Financial Information": Bitte kontaktieren Sie Frau Eva Kramer vom Ressort Finanzen und Controlling; sie wird Sie bei der Finanzplanung - insbesondere bei grösseren Projekten - beraten und unterstützen. Bankverbindung Uni Basel. Vergessen Sie nicht, die indirect costs (Overheadpauschale) zu beantragen.

  • Informationen für das Universitätsspital Basel und die Universitätskliniken: Die Projekte der Universitätskliniken können unter der legal entity "Universität Basel" eingereicht werden, wodurch die Vorlage derjenigen der Universität Basel entspricht. Die Universität wird anschliessend eine "Power of Signature" für die Klinikleitung ausstellen. Bankverbindung des Universitätsspitals.